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Was bedeutet «Freigabe» durch den Vermieter?

Wie bei einem Mietzinsdepot muss der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution freigeben, sofern er keine Ansprüche geltend machen kann.

Die Freigabe erfolgt durch das Ausfüllen und Unterzeichnen des Bürgschaftszertifikats. Der Versand an goCaution kann per E-Mail als Scan an cancellation@gocaution.ch erfolgen – ein Original per Post ist nicht erforderlich.

Ohne Bestätigung des Vermieters ist eine Beendigung des Vertrages nicht möglich. Die Bürgschaft endet jedoch automatisch, wenn der Vermieter es unterlässt, innerhalb von zwölf Monaten seine Ansprüche rechtlich geltend zu machen (Art. 257e OR).

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