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Informationen zur Prämienrückvergütung

Wenn Ihre Kautionsbürgschaft länger als 12 Monate aktiv war, erstatten wir Ihnen einen Teil der zuletzt einbezahlten Prämie zurück. Hierfür führen wir eine tagesgenaue Abrechnung der nicht genutzten Versicherungsperiode durch.

Bitte beachten Sie, dass die anteilsmässige Prämienrückvergütung erst dann abgerechnet werden kann, wenn Ihr Vermieter die Kautionsbürgschaft offiziell gekündigt hat und die Police schadenfrei aufgelöst werden konnte.

Für die Rückerstattung benötigt goCaution Ihre IBAN, sofern diese nicht bereits bei Vertragsabschluss erfasst wurde. Anders als bei anderen Anbietern werden für die Rückvergütung keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Persönliche Hilfe

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