Private Wohnräume
Maximal drei Bruttomonatsmieten (inkl. Nebenkosten). Eine höhere Forderung des Vermieters wäre gesetzlich ungültig. In der Praxis verlangen die meisten Vermieter zwischen zwei und drei Monatsmieten.
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zugunsten des Vermieters hinterlegt. Sie dient als Absicherung für den Fall, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses offene Forderungen bestehen – etwa wegen ausstehender Mietzinse, nicht bezahlter Nebenkosten oder Schäden am Mietobjekt, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung für alle Ansprüche, die er aus dem Mietverhältnis hat. Dazu gehören in erster Linie:
Die Mietkaution ist im Schweizer Obligationenrecht in Art. 257e OR geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen:
Die Höhe der Mietkaution ist abhängig von der Art des Mietverhältnisses und wird im Mietvertrag festgelegt.
Maximal drei Bruttomonatsmieten (inkl. Nebenkosten). Eine höhere Forderung des Vermieters wäre gesetzlich ungültig. In der Praxis verlangen die meisten Vermieter zwischen zwei und drei Monatsmieten.
Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe sollte jedoch angemessen sein. Üblich sind oft sechs Monatsmieten. Ausschlaggebend sind die finanzielle Stabilität und die Bonität des Unternehmens.
In der Schweiz stehen Mietern und Vermietern hauptsächlich drei gängige Methoden zur Verfügung.
Der Mieter zahlt die volle Kautionssumme auf ein spezielles Sperrkonto bei einer Bank ein. Das Geld ist blockiert bis zum Ende des Mietverhältnisses.
Geld des Mieters ist blockiert
Eine Versicherung tritt als Bürge für den Mieter auf. Statt einer hohen Einmalzahlung zahlt der Mieter eine jährliche Prämie.
Kein Kapital blockiert
Eine Bank garantiert die Zahlung der Kautionssumme gegenüber dem Vermieter. Der Mieter zahlt eine jährliche Gebühr an die Bank.
Jährliche Gebühr an die Bank
Die Mietkaution muss in der Regel vor der Schlüsselübergabe hinterlegt werden. Je nach gewählter Form zahlen Sie den Betrag auf ein Sperrkonto ein oder schliessen eine Mietkautionsversicherung ab.
Während des laufenden Mietverhältnisses bleibt die Kaution unverändert bestehen. Beim Bankdepot ist das Geld blockiert. Bei der Versicherung wird die jährliche Prämie fällig.
Bei der Wohnungsübergabe erstellt der Vermieter ein Übergabeprotokoll. Eventuelle Mängel werden dokumentiert. Die Kaution dient als Sicherheit für berechtigte Forderungen.
Hat der Vermieter keine Ansprüche, wird die Kaution freigegeben. Beim Bankdepot erhalten Sie das Geld zurück. Bei der Versicherung endet die Bürgschaft. Bestehen Ansprüche, kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einfordern.
Mit der Mietkautionsversicherung von goCaution müssen Mieter kein Geld auf einem Sperrkonto blockieren. Stattdessen zahlen Sie eine günstige Jahresprämie ab CHF 94.50, und der Vermieter erhält ein offizielles Bürgschaftszertifikat mit derselben Rechtssicherheit.

In der Schweiz ist die Höhe der Mietkaution für private Wohnräume gesetzlich auf maximal drei Bruttomonatsmieten (inklusive Nebenkosten) begrenzt. Eine höhere Forderung des Vermieters wäre ungültig. Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze – üblich sind oft sechs Monatsmieten.
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