Wenn Sie in eine neue Wohnung umziehen, können wir Ihnen in wenigen Schritten eine neue Kautionsbürgschaft ausstellen. Bedingung ist, dass die aktuell laufende Kautionsbürgschaft schadenfrei durch den Vermieter aufgelöst wird. Hierfür treffen wir Abklärungen bei Ihrem aktuellen Vermieter.
Für die Erstellung der neuen Kautionsbürgschaft können Sie entweder die normale Registrierung online vornehmen oder uns eine Kopie des neuen Mietvertrages samt Ihren aktuellen Kontaktdaten via E-Mail zustellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die neue Police den vollen ersten Jahresbeitrag einzahlen müssen, da ein allfälliges Prämienguthaben aus der vorherigen Police erst abgerechnet werden kann, wenn Ihr Vermieter die Kautionsbürgschaft offiziell bei uns freigegeben hat.