Stellt der Vermieter nach der Objektübergabe berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis (z. B. für Schäden oder Mietrückstände), die über die Mietkaution verrechnet werden sollen, muss er die Inanspruchnahme melden. Hierzu übermittelt er das von beiden Parteien unterzeichnete Bürgschaftszertifikat, die Schlussabrechnung und eine Kopie des Mietvertrags an goCaution.
Im Falle von Streitigkeiten kann der Vermieter die Auszahlung der Mietkaution durch Vorlage eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls oder eines Gerichtsurteils erwirken.
Nach der Prüfung wird der Schadensbetrag (maximal die vereinbarte Kautionssumme) im Auftrag der ProTect Versicherung AG an den Vermieter ausbezahlt.
Ein an den Vermieter ausbezahlter Betrag muss anschliessend vom Mieter zurückerstattet werden. Die Mietkautionsversicherung ist eine Schadenversicherung und keine klassische Haftpflichtversicherung. Wenn berechtigte Forderungen des Vermieters durch die Versicherung bezahlt werden müssen, müssen Sie als Mieter diesen Betrag anschliessend vollständig zurückerstatten.
Gut zu wissen
Pluspunkt goCaution: Mieter erhalten 6 Monate Zeit, um die geleistete Summe zurückzuzahlen – ohne Zusatzkosten oder Verzugszinsen. Auch Ratenzahlungen von 6 bis 18 Monaten sind möglich.