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Wann kommt es zu einer Auszahlung an den Vermieter?

Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn der Vermieter eine begründete Forderung stellt und der Mieter der Forderung nicht widerspricht – oder ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt.

  • Ausgefülltes und von beiden Parteien unterzeichnetes Kautionszertifikat (oder Schuldanerkenntnis / Gerichtsurteil)
  • Kopie des Mietvertrags
  • Schlussabrechnung / Kontoauszug des Mieters
  • Bankverbindung des Vermieters

Gut zu wissen

Unterlagen können per E-Mail an claims@gocaution.ch übermittelt werden. Vermieter mit Portal-Zugang können Ansprüche unter login.gocaution.ch digital melden.

Persönliche Hilfe

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