Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn der Vermieter eine begründete Forderung stellt und der Mieter der Forderung nicht widerspricht – oder ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt.
- ✓Ausgefülltes und von beiden Parteien unterzeichnetes Kautionszertifikat (oder Schuldanerkenntnis / Gerichtsurteil)
- ✓Kopie des Mietvertrags
- ✓Schlussabrechnung / Kontoauszug des Mieters
- ✓Bankverbindung des Vermieters
Gut zu wissen
Unterlagen können per E-Mail an claims@gocaution.ch übermittelt werden. Vermieter mit Portal-Zugang können Ansprüche unter login.gocaution.ch digital melden.