Ja, das wird dringend empfohlen. Zwar deckt die Mietkautionsversicherung auch Mieterschäden ab, jedoch müssen Sie diese Summe später vollständig zurückzahlen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Mieterschäden und erhebt lediglich einen Selbstbehalt von rund CHF 200.
Mieterschäden sollten deshalb über die Haftpflichtversicherung reguliert werden, ohne dass die Mietkautionsbürgschaft hierfür einspringen muss.