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Muss der Vermieter der Bürgschaft zustimmen?

Ja. Der Vermieter muss der Bürgschaft zustimmen, da sie das Mietzinsdepot ersetzt. Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Verwaltungen akzeptiert Bürgschaften von goCaution, da sie rechtlich anerkannt und in der Praxis weit verbreitet sind.

Sollte ein Vermieter ausnahmsweise die Annahme verweigern, erhalten Mieter die bereits einbezahlte Prämie vollständig zurück. In diesem Fall genügt eine kurze Bestätigung des Vermieters per E-Mail an cancellation@gocaution.ch.

Gut zu wissen

Rechtlich dürfen Vermieter zwar über die Art der Sicherheitsleistung entscheiden. Wenn sie die Bürgschaftslösung jedoch akzeptieren, dürfen sie den Mietern nicht vorschreiben, bei welchem Anbieter der Abschluss vorzunehmen ist.

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