In der Schweiz ist die Höhe der Mietkaution für private Wohnräume gesetzlich auf maximal drei Bruttomonatsmieten inklusive Nebenkosten begrenzt. Eine höhere Forderung des Vermieters wäre ungültig.
Bei Geschäftsräumen gibt es hingegen keine gesetzliche Obergrenze. Dort sind oft Sicherheitsleistungen von rund sechs Monatsmieten üblich.