Ja. Die Mietkautionsversicherung bietet dem Vermieter grundsätzlich die gleiche Sicherheit wie ein traditionelles Bankdepot und erfüllt die Anforderungen gemäss Art. 257e OR.
Die Mietkaution dient als Sicherheitsleistung für Ansprüche aus dem Mietverhältnis – insbesondere ausstehende Mietzinse, Nebenkosten oder Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.