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Der Mieter ist unauffindbar – wie weiter?

Diese Situation ist ein Spezialfall und gehört nicht zu den Grundvoraussetzungen für die Auszahlung der Mietkaution (Art. 257e OR).

Bitte senden Sie Ihren Anspruchsantrag samt Dokumentation an claims@gocaution.ch, damit unsere Schadenabteilung den Fall individuell prüfen und Ihnen eine Rückmeldung geben kann.

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Unser Team hilft bei offenen Fällen, Unterlagen, Rückfragen zu Verträgen und beim Abschluss weiter.