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Mieter weigert sich – was tun?

Können sich die Parteien nicht über die offene Summe einigen und weigert sich der Mieter, die Forderungen anzuerkennen, gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei einem herkömmlichen Mietzinsdepot. Der Vermieter muss den Rechtsweg beschreiten:

  • Betreibungsverfahren einleiten und rechtsgültigen Zahlungsbefehl vorlegen (ohne Rechtsvorschlag des Mieters)
  • Bei Rechtsvorschlag: Diesen beseitigen und rechtskräftiges Gerichtsurteil vorlegen
  • Frist: 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (Art. 257e OR)

Gut zu wissen

Pluspunkt goCaution: Für Streitfälle bietet goCaution einen exklusiven Schadensservice und fungiert als Vermittler zwischen den Parteien. Dadurch kann wertvolle Zeit gespart und der kostspielige Rechtsweg umgangen werden.

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