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Mietkaution16. März 2026

Mietkaution zurückfordern – Schritt-für-Schritt Anleitung

So fordern Sie Ihre Mietkaution nach dem Auszug erfolgreich zurück. Fristen, Vorgehen und rechtliche Grundlagen für Mieter in der Schweiz.

Mietkaution zurückfordern – Schritt-für-Schritt Anleitung

Der Auszug aus der Mietwohnung ist geschafft - doch was passiert mit der Mietkaution? Viele Mieterinnen und Mieter in der Schweiz wissen nicht genau, wie sie an ihr Geld kommen und welche Fristen gelten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Mietzinsdepot erfolgreich zurückfordern können.

Wann wird die Mietkaution freigegeben?

Grundsätzlich wird die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses freigegeben, sofern keine offenen Forderungen des Vermieters bestehen. Dazu gehören ausstehende Mieten, Nebenkosten oder Schäden am Mietobjekt, die über die normale Abnutzung hinausgehen.

Die Bank darf das Mietkautionskonto nur unter bestimmten Voraussetzungen auflösen: Wenn beide Parteien - Mieter und Vermieter - der Freigabe zustimmen, wenn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt oder wenn nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung des Mietverhältnisses keine Klage des Vermieters eingegangen ist.

Schritt 1: Sorgfältige Wohnungsübergabe

Der erste und wichtigste Schritt beginnt bereits bei der Wohnungsübergabe. Nehmen Sie an der Wohnungsübergabe teil und bestehen Sie auf einem schriftlichen Übergabeprotokoll. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos. Unterscheiden Sie dabei klar zwischen normaler Abnutzung und tatsächlichen Schäden.

Normale Abnutzungen - wie leichte Gebrauchsspuren an Wänden, Böden oder Armaturen - muss der Vermieter hinnehmen. Er darf dafür keine Abzüge von der Kaution vornehmen. Nur Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, können zu Abzügen führen.

Schritt 2: Genehmigung vom Vermieter einholen

Nach der Wohnungsübergabe sollten Sie den Vermieter schriftlich auffordern, die Mietkaution freizugeben. Am besten per Einschreiben. Setzen Sie eine angemessene Frist von 30 Tagen. Der Vermieter muss Ihnen innerhalb dieser Frist mitteilen, ob und in welcher Höhe er Ansprüche geltend macht.

Hat der Vermieter keine berechtigten Forderungen, muss er die Freigabe gegenüber der Bank schriftlich bestätigen. Beide Parteien müssen das Freigabeformular der Bank unterschreiben, damit das Geld ausgezahlt werden kann.

Schritt 3: Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Räumung grundlos verweigert, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Zunächst können Sie eine Mahnung per Einschreiben verschicken. Bleibt der Vermieter untätig, können Sie die Schlichtungsbehörde anrufen. Dieses Verfahren ist in den meisten Kantonen kostenlos.

Wichtig zu wissen: Wenn der Vermieter nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Mietverhältnisses Klage erhebt, wird die Kaution automatisch an den Mieter ausgezahlt. Die Bank ist dann verpflichtet, das Geld auszuzahlen - auch ohne Zustimmung des Vermieters.

Häufige Gründe für Abzüge - und was Sie dagegen tun können

Die häufigsten Gründe für Vermieter, Abzüge von der Mietkaution vorzunehmen, sind Reparaturen aufgrund von Mieterschäden, ausstehende Nebenkostenabrechnungen und Reinigungskosten. Nicht alle Abzüge sind jedoch gerechtfertigt.

  • Beachten Sie die Lebensdauertabelle des Mieterbundes: Gegenstände, die ihre Lebensdauer überschritten haben, dürfen nicht auf Kosten des Mieters ersetzt werden. Mehr dazu in unserem Artikel zu Mieterschäden beim Auszug.
  • Verlangen Sie detaillierte Belege für alle Abzüge.
  • Normale Reinigungskosten nach dem Auszug dürfen nicht von der Kaution abgezogen werden, sofern die Wohnung besenrein übergeben wurde.
  • Ausstehende Nebenkosten: Der Vermieter kann bis zur endgültigen Abrechnung einen angemessenen Betrag einbehalten.

Mietkautionsversicherung als Alternative

Mit einer Mietkautionsversicherung von goCaution müssen Sie nicht Tausende von Franken auf ein Sperrkonto einzahlen. Stattdessen zahlen Sie eine günstige Jahresprämie und bleiben liquide. Bei Beendigung des Mietverhältnisses entfällt die oft mühsame Rückforderung der Kaution, da kein Bankdepot aufgelöst werden muss.

Mietkaution16. März 2026
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