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Mietkaution10. März 2026

Mietkaution bei Wohngemeinschaft (WG) – wer haftet?

Mietkaution in der WG: Wer zahlt, wer haftet und wie wird sie aufgeteilt? Alle wichtigen Infos für WG-Bewohner in der Schweiz.

Mietkaution bei Wohngemeinschaft (WG) – wer haftet?

Wohngemeinschaften sind in der Schweiz beliebt - vor allem bei Studierenden und jungen Berufstätigen. Doch wenn es um die Mietkaution geht, wird es schnell kompliziert: Wer bezahlt die Kaution? Wer haftet für Schäden? Und was passiert, wenn ein Mitbewohner auszieht? In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Mietkaution in der Wohngemeinschaft.

WG-Modelle und ihre Auswirkungen auf die Kaution

In der Schweiz gibt es zwei grundlegende Modelle von Wohngemeinschaften, die sich auf die Mietkaution auswirken:

  • Alle Mitglieder der Wohngemeinschaft stehen gemeinsam im Mietvertrag (gesamtschuldnerische Haftung): Alle Mitbewohner haften gemeinsam für die Miete und die Kaution. Bei Schäden oder Mietrückständen kann der Vermieter jeden einzelnen für den gesamten Betrag in Anspruch nehmen.
  • Ein Hauptmieter mit Untermietern: Nur der Hauptmieter hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter. Die Mitbewohner sind Untermieter und haben ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter.

Solidarische Verantwortung - was heisst das konkret?

Bei der Solidarhaftung - dem häufigsten WG-Modell - haften alle Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für die gesamte Mietkaution. Das bedeutet: Verursacht ein WG-Mitglied einen Schaden, kann der Vermieter die Kosten von allen Mitbewohnern einfordern - nicht nur von der Person, die den Schaden verursacht hat.

Diese Regelung gilt auch für Mietrückstände. Zahlt ein Mitglied der Wohngemeinschaft seinen Anteil nicht, müssen die anderen dafür aufkommen. Die gesamtschuldnerische Haftung kann daher ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.

Wie wird die Kaution in der WG aufgeteilt?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Aufteilung vor. In der Praxis gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Gleichmässige Verteilung: Jedes Mitglied der WG zahlt den gleichen Anteil der Kaution.
  • Aufteilung nach Zimmergrösse: Der Anteil richtet sich nach der Größe des jeweiligen Zimmers.
  • Eine Person zahlt alles: Manchmal übernimmt der Hauptmieter die gesamte Kaution.

Was passiert, wenn ein Mitglied der WG auszieht?

Hier liegt einer der grössten Stolpersteine bei Wohngemeinschaftskautionen. Zieht ein Mitglied aus und wird durch eine neue Person ersetzt, bleibt die ursprüngliche Kaution bestehen. Die Bank gibt das Geld nicht teilweise frei. Die ausziehende Person muss sich ihren Anteil direkt vom Nachrücker oder den verbleibenden Mitbewohnern zurückholen - der Vermieter und die Bank sind daran nicht beteiligt.

Unser Tipp: Regeln Sie die Aufteilung der Kaution und das Vorgehen bei Änderungen schriftlich in einem WG-internen Vertrag. Das vermeidet späteren Streit.

Häufige Probleme und deren Vermeidung

  • Kein schriftlicher WG-Vertrag: Ohne klare Regelungen sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Legen Sie schriftlich fest, wer welchen Anteil an der Kaution trägt.
  • Zimmerwechsel ohne Regelung: Halten Sie bei jedem Zimmerwechsel fest, wer welchen Anteil der Kaution übernimmt.
  • Unklare Verantwortlichkeiten für Schäden: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug jedes Mitbewohners mit Fotos.
  • Unterschätzte Solidarhaftung: Stellen Sie sicher, dass alle Mitglieder der WG verstehen, dass sie füreinander verantwortlich sind.

Mietkautionsversicherung für Wohngemeinschaften

Eine Mietkautionsversicherung von goCaution kann vor allem für Wohngemeinschaften eine praktische Lösung sein. Da das Geld nicht auf einem gemeinsamen Sperrkonto blockiert wird, entfallen viele der typischen Probleme einer Mietkaution in Wohngemeinschaften. Bei einem Mitbewohnerwechsel muss kein Geld verschoben werden - die Versicherung bleibt bestehen und die Prämie kann einfach unter den Mitbewohnern aufgeteilt werden.

Mietkaution10. März 2026
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