Bei Privatkunden bzw. Mietverträgen zu Wohnzwecken sind grundsätzlich keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich. Der Mieter muss lediglich dafür sorgen, dass alle Angaben korrekt erfasst werden.
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, die Bonität des Antragstellers vertieft abzuklären.
Gut zu wissen
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