Nach Antragsstellung wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Die Bonitätsprüfung führen wir zwecks Feststellung Ihrer Zahlungsfähigkeit durch. Sie ist fest im Antragsprozess integriert und eine Grundvoraussetzung, um eine Mietkautionsbürgschaft zu erhalten.
Unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen holen wir Betreibungs- und Wirtschaftsauskünfte von Drittanbietern ein, nachdem Sie uns das Antragsformular eingereicht haben. Hierzu wird die Bonität des Antragstellers bei Auskunfteien wie Intrum oder CRIF geprüft.
Ein positiver Bonitätsnachweis ist Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags. Für Wohngemeinschaften gilt: Mindestens ein Mieter muss eine positive Bonitätsauskunft vorweisen.