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Umzug02. März 2026

Checkliste Wohnungsübergabe – so vermeiden Sie Kosten beim Auszug

Die ultimative Checkliste für die Wohnungsübergabe in der Schweiz. So vermeiden Sie Kosten und Streitigkeiten beim Auszug.

Checkliste Wohnungsübergabe – so vermeiden Sie Kosten beim Auszug

Die Wohnungsübergabe ist einer der heikelsten Momente beim Umzug. Hier entscheidet sich, ob Sie Ihre Mietkaution vollständig zurückerhalten oder ob der Vermieter Abzüge geltend macht. Mit unserer Checkliste gehen Sie gut vorbereitet in die Wohnungsübergabe und vermeiden unnötige Kosten.

Vor der Wohnungsübergabe: Die richtige Vorbereitung

Eine gute Vorbereitung ist im wahrsten Sinne des Wortes die halbe Miete. Beginnen Sie mindestens zwei Wochen vor dem Übergabetermin mit den Vorbereitungen.

  • Überprüfen Sie den Mietvertrag: Lesen Sie den Mietvertrag noch einmal genau durch. Welche Pflichten haben Sie bei der Rückgabe? Sind bestimmte Reinigungsarbeiten vorgeschrieben?
  • Übergabeprotokoll vom Einzug suchen: Vergleichen Sie den aktuellen Zustand mit dem Zustand bei Einzug. Mängel, die bereits beim Einzug vorhanden waren, dürfen nicht zu Ihren Lasten gehen.
  • Kleine Reparaturen durchführen: Dübellöcher verspachteln, lose Schrauben nachziehen, defekte Glühbirnen auswechseln.
  • Professionelle Reinigung in Betracht ziehen: In vielen Kantonen genügt eine «besenreine» Übergabe. Prüfen Sie, ob Ihr Mietvertrag eine professionelle Reinigung vorsieht.

Reinigung - was wird erwartet

Einer der häufigsten Streitpunkte ist die Endreinigung. Grundsätzlich muss die Wohnung in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden. Was genau erwartet wird:

  • Küche: Backofen, Herd, Kühlschrank und Geschirrspüler innen und aussen reinigen. Dunstabzugshaube und Filter nicht vergessen.
  • Bad/WC: Sanitäranlagen, Fliesen und Fugen reinigen. Kalkablagerungen entfernen.
  • Böden: Alle Böden wischen oder saugen. Parkett nicht nass wischen.
  • Fenster: Alle Fenster von innen reinigen (aussen nur, wenn gefahrlos zugänglich).
  • Keller/Estrich: Ausräumen und reinigen.
  • Balkon/Terrasse: fegen und reinigen.

Am Tag der Wohnungsübergabe

Am Tag der Übergabe sind folgende Punkte zu beachten

  • Nehmen Sie persönlich an der Übergabe teil - lassen Sie sich im Notfall vertreten.
  • Übergabeprotokoll vom Einzug mitbringen.
  • Fotografieren Sie die Wohnung vor der Übergabe noch einmal komplett.
  • Notieren Sie die Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung) – diese werden für die Nebenkostenabrechnung benötigt.
  • Alle Schlüssel übergeben und den Empfang quittieren lassen.

Das Übergabeprotokoll - Ihr wichtigstes Dokument

Das Übergabeprotokoll hält den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe fest. Es ist das zentrale Dokument, falls es später zu Streitigkeiten kommt.

  • Lesen Sie das Protokoll sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben.
  • Lassen Sie Ihre Bemerkungen und Einwände in das Protokoll aufnehmen.
  • Klare Unterscheidung zwischen bestehenden Mängeln (vom Einzug) und neuen Schäden.
  • Wenn Sie mit einer Feststellung nicht einverstanden sind, vermerken Sie dies schriftlich im Protokoll.
  • Verlangen Sie eine Kopie des unterzeichneten Protokolls.

Normale Abnutzung vs. Mieterschäden

Nicht jede Gebrauchsspur ist ein Schaden, für den Sie aufkommen müssen. Das schweizerische Mietrecht unterscheidet klar zwischen normaler Abnutzung und Mieterschäden:

  • Normale Abnutzung (zu Lasten des Vermieters): leichte Verfärbungen an den Wänden, Gebrauchsspuren an den Fussböden, Abnutzung der Armaturen, vergilbte Fugen.
  • Mieterschäden (zu Lasten des Mieters): Brandlöcher, grobe Kratzer, beschädigte Fliesen, Wasserschäden durch Unachtsamkeit.

Nach der Wohnungsübergabe

Achten Sie nach der Wohnungsübergabe auf die Freigabe Ihrer Mietkaution. Fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, die Kaution freizugeben, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erhalten haben.

Mit einer Mietkautionsversicherung von goCaution entfällt dieser Schritt: Da kein Geld auf einem Sperrkonto blockiert wird, gibt es nach dem Auszug nichts zurückzufordern. Die Versicherung kann ganz einfach gekündigt werden. Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema Mieterschäden beim Auszug.

Umzug02. März 2026
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