Mietvertrag Schweiz: Rechte und Pflichten von Mietern
Die wichtigsten Rechte und Pflichten für Mieter in der Schweiz – vom Mietvertrag über Mietzins bis hin zur Kündigung verständlich erklärt.
Die wichtigsten Rechte und Pflichten für Mieter in der Schweiz – vom Mietvertrag über Mietzins bis hin zur Kündigung verständlich erklärt.

Der Mietvertrag ist die Grundlage jedes Mietverhältnisses in der Schweiz. Dennoch kennen viele Mieterinnen und Mieter ihre Rechte und Pflichten nicht genau. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Schweizer Mietrechts.
In der Schweiz ist der Mietvertrag an keine bestimmte Form gebunden - er kann sogar mündlich abgeschlossen werden. In der Praxis sind jedoch schriftliche Verträge die Regel. Die meisten Vermieter verwenden standardisierte Formulare, wie sie beispielsweise vom Hauseigentümerverband (HEV) oder vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) angeboten werden.
Ein Mietvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten: die genaue Bezeichnung des Mietobjekts, die Nettomiete und die Nebenkosten, den Beginn des Mietverhältnisses, die Kündigungsfristen und die Höhe der Mietkaution.
Das schweizerische Mietrecht (Art. 253-273c OR) räumt dem Mieter eine Reihe wichtiger Rechte ein:
Neben den Rechten haben Mieter auch eine Reihe von Pflichten:
Die Miete setzt sich in der Regel aus der Nettokaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Zu den Nebenkosten gehören in der Regel Heizung, Warmwasser, Hauswart, Allgemeinstrom und Abwasser. Was genau als Nebenkosten verrechnet werden kann, muss im Mietvertrag festgehalten werden.
Wichtig: Nebenkosten können als Akontozahlung (mit jährlicher Abrechnung) oder als Pauschale vereinbart werden. Bei einer Vorauszahlung hat der Mieter Anspruch auf eine detaillierte Abrechnung und kann Einsicht in die Belege verlangen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt drei Monate, für Geschäftsräume sechs Monate. Die Kündigung muss auf den ortsüblichen Termin erfolgen - in den meisten Kantonen auf Ende März, Ende Juni und Ende September. Beide Parteien müssen die Kündigung mit dem amtlichen Formular aussprechen.
Für den Mieter gilt: Eine Kündigung durch den Vermieter kann angefochten werden, wenn sie missbräuchlich ist - etwa als Reaktion auf eine berechtigte Mängelrüge oder nach erfolgloser Mietzinsanfechtung.
Gemäss Art. 257e OR darf die Mietkaution für Wohnräume drei Monatsmieten nicht übersteigen. Sie muss auf einem Sperrkonto bei einer Bank auf den Namen des Mieters hinterlegt werden. Alternativ kann der Mieter eine Mietkautionsversicherung abschliessen, die den gleichen Zweck erfüllt, aber die Liquidität schont.
goCaution bietet Ihnen genau diese Lösung: Statt Ihr Geld auf einem Sperrkonto zu blockieren, bezahlen Sie eine günstige Jahresprämie und bleiben finanziell flexibel.
Dann treten Sie per Online-Formular mit uns in Kontakt.