Falls eine Prämie trotz Zahlungserinnerung nicht rechtzeitig bezahlt wird, erfolgt eine Mahnung (CHF 20.00 pro Mahnung) sowie ggf. eine Betreibung (CHF 50.00 Betreibungseröffnungskosten).
Wichtig: In Abweichung von Art. 20 VVG wird bei Prämienausständen die Leistungspflicht gegenüber dem Vermieter nicht ausgesetzt. Der Vermieter bleibt geschützt, auch wenn der Mieter die Prämien nicht leistet.