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Was passiert bei Zahlungsverzug?

Falls eine Prämie trotz Zahlungserinnerung nicht rechtzeitig bezahlt wird, erfolgt eine Mahnung (CHF 20.00 pro Mahnung) sowie ggf. eine Betreibung (CHF 50.00 Betreibungseröffnungskosten).

Wichtig: In Abweichung von Art. 20 VVG wird bei Prämienausständen die Leistungspflicht gegenüber dem Vermieter nicht ausgesetzt. Der Vermieter bleibt geschützt, auch wenn der Mieter die Prämien nicht leistet.

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