Referenzzinssatz in der Schweiz – Auswirkungen auf Ihre Miete
Der Referenzzinssatz beeinflusst die Mieten in der Schweiz direkt. Erfahren Sie, wie er funktioniert und welche Rechte Sie als Mieter haben.
Der Referenzzinssatz beeinflusst die Mieten in der Schweiz direkt. Erfahren Sie, wie er funktioniert und welche Rechte Sie als Mieter haben.

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist einer der wichtigsten Faktoren für die Mietpreise in der Schweiz. Sinkt er, kann der Mieter eine Mietzinssenkung verlangen. Steigt er, kann der Vermieter den Mietzins erhöhen. Doch wie funktioniert das genau? Und was bedeutet der aktuelle Referenzzinssatz für Ihren Mietzins?
Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde 2008 eingeführt und ersetzt seither die bis dahin massgebenden Hypothekarzinssätze der Kantonalbanken. Er wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert und basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen der Banken.
Der Referenzzinssatz dient als Basis für Mietzinsanpassungen. Er gilt einheitlich für die ganze Schweiz und wird auf Viertelprozente gerundet.
Der Referenzzinssatz steht in direktem Zusammenhang mit Ihrer Miete. Sinkt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, haben Sie als Mieter Anspruch auf eine Mietzinssenkung von rund 2,91 Prozent. Steigt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, kann der Vermieter eine entsprechende Mietzinserhöhung verlangen.
Wichtig: Die Anpassung erfolgt nicht automatisch. Als Mieter müssen Sie die Senkung aktiv beim Vermieter einfordern. Umgekehrt muss der Vermieter eine Erhöhung ordnungsgemäss mit dem offiziellen Formular mitteilen.
Wenn der Referenzzinssatz gesunken ist und Ihr Vermieter den Mietzins nicht freiwillig angepasst hat, können Sie wie folgt vorgehen:
Steigt der Referenzzinssatz, kann der Vermieter eine Mietzinserhöhung verlangen. Diese muss jedoch formell korrekt erfolgen:
Der Referenzzinssatz ist nicht der einzige Faktor, der den Mietzins beeinflusst. Auch Mietmängel können eine Reduktion rechtfertigen. Darüber hinaus können Vermieter auch Kostensteigerungen geltend machen:
Achten Sie auf den Referenzzinssatz, der jeweils am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember veröffentlicht wird. Prüfen Sie bei jeder Änderung, ob Ihr Mietzins noch gerechtfertigt ist. Mehr zu Ihren Rechten und Pflichten als Mieter erfahren Sie in unserem Ratgeber. Die Mieterverbände bieten kostenlose Beratung und Mustervorlagen für Senkungsbegehren an.
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